Brandschutz – ein heißes Thema
Zertifizierte Polstermöbel für Ihr Brandschutzkonzept
Der Wunsch der Pflegeheime nach einem wohnlichen Ambiente nimmt zu und schließt neben Wohnbereichen zunehmend Foyers und Flure ein. Dort gelten jedoch besondere Brandschutzauflagen, die es zu
beachten gilt. Sie werden für Pflegeheime in Deutschland regional unterschiedlich behandelt und entsprechend mit dem Brandschutzexperten vor Ort abgestimmt. Ich empfehle Ihnen generell, den
örtlichen
Brandschutzverantwortlichen in diese wichtige Thematik mit einzubeziehen.
Hauptkriterium Entflammbarkeit
Als Grundlage gelten EU-weit verbindliche Brandschutznormen. Die geläufige Brandschutz DIN 4102/B1 gilt nur für Baustoffe und Bauelemente, ist jedoch nicht auf Möbel anwendbar, da diese im
Materialverbund gefertigt werden. Bei Polstermöbeln wurde EUweit das Testen der Entflammbarkeit als eines der wichtigsten Testverfahren eingeführt. Die Prüfung nach EN 1021 1+2 (DIN 66084 auf Pb
und Pc) ist EU-weit anerkannt. Von einer akkreditierten Prüfstelle zertifiziert werden Polsterverbunde, bei denen bei jeder Einzelprüfung die Anforderungen nach dieser DIN erfüllt werden. Möbel, die
so zertifiziert wurden, können in Wohn und Aufenthaltsbereichen eingesetzt werden, für die dieser Brandschutz gefordert ist. Sie erfüllen das Anforderungsprofil „Risikominimierung von
Entstehungsbränden“.
Für die Möblierung von Foyers, Fluren und Gang-Nischen wird von den örtlichen Brandschutzbeauftragten meist ein noch höherer Brandschutz gefordert, nämlich eine Prüfung der Möbel nach DIN 54341,
dem sogenannten Papierkissentest mit der Klassifizierung nach DIN 66084 Pa. Die Klasse Pa umfasst Polsterverbunde, bei denen bei jeder Einzelprüfung die Anforderung nach DIN 54341 voll erfüllt
werden. Diese Polstermöbel im Verbund sind selbstverlöschend und minimieren dadurch die Brandausbreitung. Auch für Gardinen gelten dieselben Bestimmungen.
Sie sind mit dem kompletten Stoffsortiment und der Farbpalette von Microcare, Delius oder Camira erhältlich.
Brandschutznormen National und International
In fast allen öffentlichen Gebäuden ist man verpflichtet, schwerentflammbare Stoffe zum Einsatz zu bringen. Diese Sicherheitsvorschriften beziehen sich zum Beispiel auf öffentliche Bereiche von
Pflegeheime und Kliniken.
Wann benötigt man B1 Möbel?
In den Bereichen von Gebäuden die zum Fluchtweg oder Wegbereich zählen dürfen keine brennbaren Gegenstände stehen. Ausnahmen sind teilweise A1-Möbel (nicht brennbar) oder B1-Möbel. Da es derzeit noch
keine einheitlichen Vorschriften gibt, ist dies regional sowie vom jeweiligen Brandschutzbeauftragten unterschiedlich geregelt.
Ob in Einrichtungen schwer entflammbare Möbel stehen müssen oder können, hängt von der Nutzung sowie dem Bereich im Gebäude ab, in welchem die Möbel stehen werden. Genauere Auskunft kann Ihnen
immer Ihre zuständige Feuerwehr oder der entsprechende Brandschutzbeauftrage geben. Sie kennen die genauen Anforderung und Bestimmungen der Region.
Wir betonen stets, dass die Schwerentflammbarkeit ein wichtiges technisches Ausstattungsmerkmal von Bezugsstoffen ist. Im Fall eines Brandes können schwerentflammbare Bezugsstoffe helfen,
Evakuierungszeiten zu verlängern und die Unversehrtheit von Menschen zu schützen.